Coach als Unternehmer

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Was ich heute bin, ist ein Hinweis auf das, was ich gelernt habe, aber nicht auf das, was  mein Potenzial ist.

Virginia Satir

Krankenkasse

– In den ersten drei Monaten nach der Gründung muss entschieden werden, ob in eine  private oder gesetzliche Krankenkasse eingetreten wird.

– Wenn die Entscheidung für die private Krankenkasse gefallen ist, ist der Weg in die  gesetzliche nur noch schwer möglich.

Rentenversicherung privat oder gesetzlich

– Innerhalb von 5 Jahren ist ein Antrag auf Weiterversicherung zu stellen – wird diese  Frist verpasst, ist eine freiwillige Aufnahme nur erschwert möglich.

Arbeitslosenversicherung

– Innerhalb der letzten 24 Monate, mindestens 12 Monate vor der Existenzgründung, muss eine Versicherungspflicht vorgelegen haben, um eine freiwillige Versicherung  gegen Arbeitslosigkeit abschließen zu können.

– Der Antrag hat unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Trainerhaftpflicht

– Trainerversorgung e.V

Berufsunfähigkeitsversicherung

– Der Leistungsumfang ist ein entscheidendes Kriterium. Nicht selten wird die  Versicherungssumme  nur gezahlt, wenn der Versicherte seine Tätigkeit vollumfänglich  nicht mehr ausführen kann.

– Bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit kann die Versicherung die „Umgestaltung“ des Unternehmens  verlangen.

Ich als Marke

– Für was stehe ich?

– Welche Inhalte, welche Werte transportiere ich durch mich?

– Welcher Eindruck bleibt von mir?

Mission Statement

– Wer will ich sein?

– Welche meiner Stärken kann ich nutzbar machen?

– Wem möchte ich wie helfen?

Ziele / Unternehmensaufbau

Arbeitsamt / Existenzgründerzuschuss

– ALG I Empfänger können den Existenzgründerzuschuss beantragen.

– Die Förderung erfolgt in zwei Phasen über einen Zeitraum von 15 Monaten:

Die 1. Phase entspricht 6 Monaten:

Der Gründungszuschuss beträgt die Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes mit dem Ziel der Sicherung des Lebensunterhaltes. Zusätzlich erfolgt eine monatliche Pauschale von 300 €, um sich in der Sozialversicherung abzusichern

Die 2. Phase weitere 9 Monate:

Die Pauschale von 300 € wird weiterhin gezahlt, allerdings müssen die Gründer ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Tätigkeiten nachweisen

– Voraussetzung:

Nur bei hauptberuflichen Tätigkeiten und wenn Gründerinnen und Gründer bei Aufnahme der Tätigkeit noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben

Erfahren Sie mehr zum Thema unter „Business-Coaching-Basis“


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