• Ihre Förderungsmöglichkeiten

    Alle Informationen auf einen Blick

    Silhouetten zweier Wanderer beim Aufstieg im Sonnenuntergang
Bubble türkis
Abstrakte orange Form als Gestaltungselement

Folgende Förderungen sind für Ausbildungen von InKonstellation möglich

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Überblick

Unsere Coaching Ausbildungen sind durch folgende Bundesländer und Fördertöpfe anerkannt:

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 Bildungscheck 2.0

Die Systemische Coaching Ausbildung ist durch das Land NRW mit 500 Euro förderungsfähig.


Erstattung von 500 € möglich.

Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 ist die neue NRW-Förderung für berufliche Weiterbildungen. Teilnehmende erhalten 50 % Zuschuss auf die Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Kalenderjahr.

Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind Personen, die:

  • in Nordrhein-Westfalen wohnen,
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 € haben (100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung),
  • eine berufsbezogene Weiterbildung besuchen möchten,
  • die Weiterbildung noch nicht begonnen haben,
  • keine andere öffentliche Förderung für dieselbe Weiterbildung erhalten.

Was hat sich gegenüber dem alten Bildungsscheck geändert?

1. Keine Beratung mehr erforderlich
Früher musste vorab eine Bildungsscheck-Beratungsstelle aufgesucht werden.

Heute:

  • Die Teilnehmenden beantragen die Förderung selbst online.
  • Der Antrag läuft über das ESF-Portal.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

2. Kein betrieblicher Bildungsscheck mehr

Der frühere betriebliche Zugang für Unternehmen und deren Mitarbeitende wurde abgeschafft.

Das bedeutet:

  • Arbeitgeber können keine Bildungsschecks mehr für Mitarbeitende beantragen.
  • Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen.

Was müssen Interessenten beachten?

  • Interessierte müssen vor der Anmeldung den Bildungsscheck beantragen.
  • Förderzusage abwarten.
  • Danach die Weiterbildung verbindlich buchen.
  • Bereits begonnene Weiterbildungen sind nicht förderfähig!

Rechnungsempfänger
Die teilnehmende Person muss selbst Antragsteller:in sein und erhält auch die Rechnung.
Die Förderung läuft nicht über den Arbeitgeber!

Nach Abschluss
Der Weiterbildungsträger muss die Teilnahme bestätigen. Diese Bestätigung wird für die Förderabwicklung benötigt.

Bitte informieren Sie sich auf der Website des Landes NRW für alle aktuelle Informationen.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

 KOMPASS

Unsere Coaching Ausbildung Online KOMPAKT ist KOMPASS gefördert..


Erstattung bis zu 4.500 € für Solo-Selbstständige möglich.

  • Hauptwohnsitz und Tätigkeit in Deutschland

    Sowohl der Wohnsitz als auch die selbstständige Tätigkeit müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen.

    .

  • Mindestens zwei Jahre am Markt

    Die selbstständige Tätigkeit muss seit mindestens zwei Jahren bestehen. Dies kann beispielsweise durch eine Gewerbeanmeldung oder einen Steuerbescheid nachgewiesen werden. 

  • Hauptberufliche Selbstständigkeit

    Die selbstständige Tätigkeit muss im Haupterwerb ausgeübt werden, d.h. mindestens 51% der Einkünfte müssen aus der Selbstständigkeit stammen.

    .

  • Beschäftigungsumfang

    Es darf maximal eine Vollzeitkraft oder deren Äquivalent (z.B. zwei Teilzeitkräfte) beschäftigt sein. 

  • Keine parallele Vollzeitbeschäftigung

    Es darf keine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung parallel zur Selbstständigkeit bestehen. 

    .

  • De-minimis-Grenze

    Die Förderung ist an die De-minimis-Regelung gebunden, d.h. es dürfen in den letzten drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro (bzw. 300.000 Euro, je nach Quelle) an staatlichen Beihilfen in Anspruch genommen worden sein. 

  • Beruflicher Bezug der Weiterbildung

    Die Weiterbildung muss einen beruflichen Bezug haben und zur Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz beitragen.

    .

  • Beratungsgespräch & Qualifizierungsscheck

    Vor der Beantragung der Förderung muss ein Beratungsgespräch mit einer zertifizierten KOMPASS-Anlaufstelle stattfinden.
    Die Förderung wird durch einen Qualifizierungsscheck ermöglicht, der nach dem Beratungsgespräch ausgestellt wird.

Ausbildungstermine Online KOMPAKT
September 2026:

11.09.2026 – 13.09.2026
25.09.2026 – 27.09.2026
09.10.2026 – 11.10.2026
06.11.2026 – 08.11.2026
20.11.2026 – 22.11.2026
11.12.2026 – 13.12.2026
15.01.2027 – 17.01.2027
16.02.2027 – 18.02.2027
19.02.2027 – 20.02.2027

 QualiScheck in Rheinland-Pfalz

Individuelle berufliche Weiterbildungen werden finanziell unterstützt.


Es werden bis zu 60 % der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr, übernommen.

InKonstellation befindet sich aktuell im Antragsverfahren.

Wer wird gefördert?
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz oder Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte dort liegt. Die Einkommenshöhe spielt keine Rolle.

Was wird gefördert? 
Fast alle berufsbezogenen Weiterbildungen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen (sogar außerhalb des betrieblichen Kontexts).

Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 1.500 Euro, deckt bis zu 60 % der Gesamtausgaben ab.

Wichtiger Ablauf und Antragstellung:
Antrag rechtzeitig stellen:
Der QualiScheck muss zwingend spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung elektronisch beantragt werden.

Online-Formular:

Die Beantragung erfolgt über das EDV-Begleitsystem Eureka RLP Plus.

Frist beachten:

Erst wenn der vollständige Antrag an die Bewilligungsbehörde (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) geschickt wurde, dürfen Sie sich für den Kurs anmelden.

Tipp:

Der QualiScheck lässt sich auch hervorragend mit dem Anspruch auf Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) in Rheinland-Pfalz kombinieren.

Alle detaillierten Voraussetzungen, Formulare und Vorab-Checks finden Sie direkt auf der offiziellen Webseite des ESF Rheinland-Pfalz.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

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